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In welchen Abständen
muss mein Auto begutachtet werden?
Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist
bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach
Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und
dann jährlich vorgeschrieben.
Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die
Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate.
Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der
Erstzulassung).
Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach
dem Monat der ersten Zulassung.
Welche
Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 1,8t
- Wohnmobile, Wohnwägen
- Leicht-LKW von 1,8t bis 3,5t
- Microcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
- Anhänger bis 1,7t
- Motorräder
- Mopeds
Welche Fahrzeuge
erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein
weißes Pickerl:
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie
abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!)
- Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder
Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99.
- abgasarme Motorräder
- Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
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