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Sie befinden sich: Autohaus Pongruber - §57a Begutachtung - Pickerl

Was wird überprüft? (Kurzübersicht)
  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen

In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?

  • Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist bei Neufahrzeugen die erste
    §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren
    2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
     

  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet
4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung
richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

 


Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 1,8t

  • Wohnmobile, Wohnwägen

  • Leicht-LKW von 1,8t bis 3,5t

  • Microcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)

  • Anhänger bis 1,7t

  • Motorräder

  • Mopeds

Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes,
welche ein grünes Pickerl?


Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:

  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge
    (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger.

  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung
    zwischen 1.1.89 und 17.6.99.

  • abgasarme Motorräder.

  • Elektro-KFZ

Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

 

       Termin:


Terminvereinbarung:
Im Regelfall können Begutachtung auch ohne Termin durchgeführt werden. Um aber trotzdem mögliche Wartezeiten zu vermeiden ersuchen wir Sie um einen kurzen Anruf unter 0662/480067.

Termin übers Internet anfragen

Für mehr Infos steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

 
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